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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

Anbieter
C. Badde, Einzelunternehmer, handelnd unter „seooptimierung.de“.
Geschäftsanschrift: Triq il-Marfa, Bay Blue 2, MLH 9065, Mellieha, Malta
USt-IdNr.: MT24104415
E-Mail: hallo@seooptimierung.de

– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und der jeweilige Auftraggeber – nachfolgend „Auftraggeber“.

§ 1Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen, d. h. mit natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  2. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization (GEO), Answer Engine Optimization (AEO), Content-Erstellung, technische Webseiten-Optimierung sowie damit verbundene Beratungs- und Projektleistungen.
  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell zwischen den Parteien geschlossenen Einzelvertrag bzw. dem vom Auftraggeber angenommenen Angebot. Dieses geht diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
  5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

§ 2Vertragsschluss und Form

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform, (b) Gegenzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber oder (c) Annahme per E-Mail, sofern der Auftraggeber den Leistungs- und Preisumfang erkennbar bestätigt.
  3. Mit der Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB an. Auf die Geltung dieser AGB wird im Angebot ausdrücklich hingewiesen.
  4. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  5. Soweit diese AGB Textform verlangen, genügt jede lesbare und dauerhaft speicherbare Erklärung, die die Person des Erklärenden erkennen lässt (insbesondere E-Mail). Eine eigenhändige Unterzeichnung ist nur erforderlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

§ 3Leistungsumfang; kein Erfolg geschuldet

  1. Der Auftragnehmer erbringt die im Einzelvertrag konkret beschriebenen Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt eines fachkundigen Dienstleisters. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten (Dienstleistung); der Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges wird nicht geschuldet.
  2. Insbesondere wird ausdrücklich KEIN bestimmtes Ranking in Suchmaschinen, keine bestimmte Anzahl an Klicks, keine bestimmte Anzahl an Erwähnungen in KI-Systemen (ChatGPT, Claude, Perplexity, Gemini o. ä.), keine Aufnahme in bestimmte Verzeichnisse oder Fachmedien und kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg garantiert oder zugesichert.
  3. In Angeboten oder begleitenden Unterlagen enthaltene Wachstumsprognosen sind modellbasierte Schätzungen auf Grundlage branchenüblicher Annahmen. Sie stellen ausdrücklich keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie dar.
  4. Faktoren außerhalb der Einflusssphäre des Auftragnehmers berühren den Erfüllungsanspruch des Auftragnehmers nicht. Hierzu zählen insbesondere Änderungen der Algorithmen oder Antwortmodelle von Suchmaschinen und KI-Systemen (z. B. Google Core Updates, Änderungen der Antwortlogik in ChatGPT, Claude, Perplexity, Gemini), das Wettbewerbsverhalten Dritter, gesetzliche Änderungen sowie technische Störungen Dritter.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen geeigneter Subunternehmer und Dienstleister zu bedienen.

§ 4Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen. Dazu zählen insbesondere:
    • Bereitstellung von Zugangsdaten (CMS, Hosting, Analytics, Search Console, ggf. Social-Media-Konten);
    • Lieferung der für Texte und Veröffentlichungen benötigten Informationen, Fakten und Quellenbelege;
    • zeitnahe Prüfung und Freigabe der vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe (Texte, FAQs, News-Beiträge, LinkedIn-Posts) innerhalb von fünf (5) Werktagen ab Vorlage;
    • Bereitstellung des im Einzelvertrag vereinbarten Budgets für Linkaufbau und Pressearbeit;
    • Benennung eines für das Projekt verantwortlichen Ansprechpartners auf Auftraggeberseite.
  2. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung solcher Inhalte resultieren.

§ 5Inhaltliche Verantwortung und Freigabe

  1. Sämtliche unter dem Namen, der Marke oder der Domain des Auftraggebers veröffentlichten Inhalte unterliegen der inhaltlichen, fachlichen und berufsrechtlichen Verantwortung des Auftraggebers.
  2. Der Auftragnehmer erstellt Entwürfe für Texte, Veröffentlichungen und Beiträge. Die fachliche und ggf. berufsrechtliche Prüfung sowie die Freigabe zur Veröffentlichung erfolgen ausschließlich durch den Auftraggeber.
  3. Kein Inhalt wird ohne vorherige Freigabe des Auftraggebers veröffentlicht. Dies gilt insbesondere für Blog-/News-Beiträge, Social-Media-Posts (z. B. LinkedIn), FAQ-Antworten, Pressemitteilungen und Pillar-Pages.
  4. Der News-Agent (automatisierte Beitragserstellung) legt jeden Beitrag dem Auftraggeber zur Einzelfreigabe vor. Veröffentlichungs- und Plattform-Freigaben (z. B. Website, LinkedIn) erfolgen getrennt.
  5. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die inhaltliche und rechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, die der Auftraggeber freigegeben hat.
  6. Auf Wunsch des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer eine Vorschau-Umgebung bereit, in der sämtliche Inhalte vor Live-Schaltung gesichtet werden können.

§ 6Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Einzelvertrag und gliedert sich typischerweise in (a) eine einmalige Setup-Pauschale und (b) eine monatliche Pauschale für laufende Leistungen.
  2. Die Setup-Pauschale ist mit Vertragsschluss in voller Höhe fällig. Die monatliche Pauschale ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – jeweils zum ersten Werktag des laufenden Monats fällig.
  3. Der Auftraggeber kann gegen Gewährung eines Rabattes auf die monatlichen Pauschalen die Vergütung im Voraus leisten: 5 % bei Vorauszahlung von sechs (6) Monatsraten, 10 % bei Vorauszahlung von zwölf (12) Monatsraten. Der Rabatt bezieht sich ausschließlich auf die monatlichen Pauschalen, nicht auf die Setup-Pauschale.
  4. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Sind Auftragnehmer und Auftraggeber Unternehmer in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, erfolgt die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 44 und 196 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG); die Umsatzsteuerschuld geht auf den Auftraggeber über, und beide Parteien teilen einander ihre USt-IdNr. mit. In allen übrigen Fällen wird eine etwaige Umsatzsteuer nach den anwendbaren Vorschriften behandelt und gegebenenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt.
  5. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  6. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der nach anwendbarem Recht vorgesehenen Höhe sowie eine angemessene Pauschale für Beitreibungskosten geltend zu machen; dies entspricht den Vorgaben der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in ihrer jeweils umgesetzten Fassung. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzustellen.
  7. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

§ 7Fremdkosten und Link-Budget

  1. Zusätzlich zur Vergütung des Auftragnehmers fallen Fremdkosten an (insbesondere Tool-Lizenzen, Hosting, Pressemitteilungen, Gastbeiträge, Backlinks, Verzeichnis-Einträge). Diese sind im Einzelvertrag ausgewiesen.
  2. Tool-Lizenzen werden grundsätzlich auf den Namen des Auftraggebers abgeschlossen und direkt an den jeweiligen Anbieter abgerechnet.
  3. Soweit der Auftragnehmer Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt (insbesondere Link-Budget, Pressearbeit, Verzeichnis-Einträge), reicht er die entsprechenden Belege monatlich 1:1 weiter; der Auftragnehmer erhebt hierauf keinen Aufschlag und keine Provision.
  4. Der Auftraggeber stellt das im Einzelvertrag vereinbarte Link- und Presse-Budget fristgerecht zur Verfügung. Bei nicht oder nicht vollständiger Bereitstellung verlängern sich entsprechende Liefer-Fristen, und die zugesagten Leistungen können nicht oder nur teilweise erbracht werden.

§ 8Laufzeit, Zwischenbilanz, Kündigung und Offboarding

  1. Die Vertragslaufzeit beträgt – soweit im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart – zwölf (12) Monate ab Vertragsschluss.
  2. Nach Ablauf der ersten sechs (6) Monate findet eine formale Zwischenbilanz statt, in der die vereinbarten Liefer-Meilensteine („Liefer-Milestones“) überprüft werden. Die Liefer-Milestones umfassen ausschließlich Arbeitsleistungen, die der Auftragnehmer selbst steuern kann (z. B. Veröffentlichung der vereinbarten Seiten, Bereitstellung der vereinbarten FAQs, Anzahl angebotener News-Artikel, Nachweis über den Einsatz des Link-Budgets).
  3. Werden die zur Zwischenbilanz fälligen Liefer-Milestones nicht erreicht, steht dem Auftraggeber ein einmaliges außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des sechsten Monats zu. Die Kündigung ist innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Zwischenbilanz in Textform zu erklären. Die bereits gezahlte Setup-Pauschale verbleibt beim Auftragnehmer; die Vergütung für die zweite Laufzeithälfte entfällt.
  4. Das Kündigungsrecht nach Absatz 3 besteht nicht, soweit das Nicht-Erreichen der Liefer-Milestones (a) auf unterlassener oder verzögerter Mitwirkung des Auftraggebers im Sinne von § 4 beruht, (b) durch höhere Gewalt im Sinne von § 13 verursacht ist oder (c) darauf zurückzuführen ist, dass der Auftraggeber das vereinbarte Link- und Presse-Budget nicht oder nicht vollständig bereitgestellt hat.
  5. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist – vorbehaltlich Absatz 3 und § 14 Absatz 3 – ausgeschlossen.
  6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
  7. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  8. Bei Beendigung des Vertrages gibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber überlassene Zugangsdaten unverzüglich zurück und löscht sie auf Wunsch; bereits erstellte und vollständig bezahlte Inhalte werden dem Auftraggeber auf Anforderung in einem gängigen, weiterverwendbaren Format bereitgestellt.

§ 9Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche, übertragbare Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages erstellten Inhalten (Texte, FAQ-Antworten, Pillar-Pages, News-Beiträge, Muster-Vorlagen, technische Konfigurationen).
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projekt – in anonymisierter oder, mit Zustimmung des Auftraggebers, auch namentlicher Form – als Referenz zu nennen, soweit nicht berechtigte Vertraulichkeitsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
  3. Soweit der Auftragnehmer Inhalte erstellt, die unter Einsatz generativer KI-Systeme erzeugt wurden, gewährleistet er nicht die urheberrechtliche Schutzfähigkeit dieser Inhalte. Der Auftraggeber erhält diese Inhalte zur freien Nutzung im vereinbarten Umfang.

§ 10Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren und sie nicht für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter zu verwenden.
  2. Diese Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und drei (3) Jahre darüber hinaus.
  3. Ausgenommen sind Informationen, die (a) bereits bei Vertragsschluss bekannt waren, (b) während der Vertragslaufzeit ohne Verschulden allgemein bekannt werden, (c) rechtmäßig von einem Dritten erlangt werden oder (d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.

§ 11Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Beide Parteien verpflichten sich, die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der jeweils anwendbaren nationalen Datenschutzgesetze einzuhalten.
  2. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
  3. Der Auftragnehmer setzt nach pflichtgemäßem Ermessen Tools und Dienstleister ein, die mit der DSGVO vereinbar sind. Soweit Tools mit Sitz außerhalb der EU eingesetzt werden, erfolgt dies nur auf Grundlage anerkannter Übermittlungsmechanismen (z. B. EU-Standardvertragsklauseln).

§ 12Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
  2. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt, ebenso bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag der vom Auftraggeber während der letzten zwölf (12) Monate vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Vergütung (ohne Fremdkosten).
  4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge oder Mandate, ausgebliebene Klicks, ausgebliebene Rankings oder ausgebliebene Erwähnungen in KI-Systemen ist ausgeschlossen.
  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, die der Auftraggeber gemäß § 5 freigegeben hat, sowie nicht für Inhalte, die der Auftraggeber selbst geliefert oder bereitgestellt hat.
  6. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
  7. Eine zwingende gesetzliche Haftung nach dem anwendbaren Recht – insbesondere nach den Vorschriften über die Produkthaftung – bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.

§ 13Höhere Gewalt

  1. Keine Partei haftet für Leistungsstörungen, die auf höherer Gewalt beruhen. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegende und durch zumutbare Maßnahmen nicht abwendbare Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks sowie der Ausfall wesentlicher Infrastruktur Dritter (z. B. Strom, Internet, Hosting).
  2. Klarstellung: Änderungen der Algorithmen oder Antwortmodelle von Suchmaschinen und KI-Systemen (z. B. Google Core Updates oder Änderungen der Antwortlogik in ChatGPT, Claude, Perplexity, Gemini) gelten nicht als höhere Gewalt im Sinne dieses § 13. Ihre Auswirkungen auf den Leistungs- und Erfüllungsanspruch regelt § 3 Absatz 4.
  3. Bei länger andauernder höherer Gewalt (mehr als 60 Tage) sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

§ 14Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Einzelvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.
  3. Der Auftragnehmer kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies erforderlich ist, um sie an eine geänderte Gesetzeslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an geänderte tatsächliche Umstände (z. B. neue Leistungen oder Prozesse) anzupassen, und soweit die Anpassung den Auftraggeber nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ordentlich kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Vergütung bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
  4. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform auf Dritte übertragen werden. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen.

§ 15Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Republik Malta Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Valletta, Malta. Diese Gerichtsstandsvereinbarung wird zwischen den Parteien als Unternehmern gemäß Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel-Ia-Verordnung) geschlossen.
  3. Der Auftragnehmer ist gleichwohl berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Vertragssprache ist Deutsch.

Bestätigung der Geltung dieser AGB

Mit der Annahme des Angebots des Auftragnehmers erkennt der Auftraggeber die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

Diese Bestätigung kann auch per E-Mail oder durch abschicken eines Formulars erfolgen, durch ausdrückliche Annahme des Angebots unter Bezugnahme auf diese AGB.

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